MUNITIONS- & WAFFENERWERB IN DEUTSCHLAND

Die dargestellten Ausführungen beziehen sich auf die wesentlichen Änderungen/ Anpassungen des neuen Waffengesetzes und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Für den Erwerb von Waffen und Munition gilt nach bisherigem Kenntnisstand:
Bitte senden Sie uns bei Bestellungen immer gleich die notwendigen Unterlagen per Email zu! Geben Sie bitte zwecks Abstimmung der Kuriersendung unbedingt auch ihre Telefonnummer an.

Das sind als Jäger:
  1. Kopie des Jagdscheins (Scan per Email)
  2. Kopie Personalausweis (Scan per Email)
  3. Beide NWR-IDs (Personen- und Erwerber-ID - Nationale Waffenregister)
Wenn es sich um einen generellen Ersterwerb handelt (z. B. Jungjäger - es liegt noch keine WBK vor), teilen Sie uns dies bitte mit der Zusendung Ihres Jagdschein und Personalausweises mit.
Das sind als Sportschütze
  1. Kopie der WBK (Scan per Email)
  2. Kopie Personalausweis (Scan per Email)
  3. Beide NWR-IDs (Personen- und Erwerber-ID - Nationale Waffenregister)

Seit dem 01.09.2020 ist das neue Nationale Waffen Register in Kraft getreten.
Käufer von Waffen und Munition benötigen eine NWR-Personen- und eine NWR- Erwerbs-ID. Mehr Infos dazu: www.nwr-fl.de

ERLAUBNISPFLICHTIGE WAFFEN

Langwaffen (auch Schalldämpfer)
  • Jagdschein oder WBK

ERLAUBNISPFLICHTIGE MUNITION

Für Langwaffen
  • Jagdschein, Munitionserwerbsschein oder WBK (alle Seiten)

Jäger
Mit dem gültigen Jagdschein können Sie Langwaffen und die dazugehörige Munition kaufen. Langwaffen müssen innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Während der Gültigkeit Ihres Jagdscheins brauchen Sie diesen nur einmal vorlegen oder Sie schicken uns eine amtlich bestätigte Kopie Ihres Jagdscheins. Die Unterlagen werden von uns registriert und gelten für alle nachfolgenden Bestellungen innerhalb der Gültigkeitsdauer.

Schützen und andere Waffenkäufer
Der Erwerb von Lang- und Kurzwaffen und deren Muniton erfordert eine Waffenbesitzkarte (WBK) bzw. Munitionserwerbsschein. Die Behörde trägt die Waffenart und die Berechtigung zum Munitionserwerb nach Prüfung von Bedürfnis, Waffensachkunde(Prüfung) und Zuverlässigkeit des Inhabers in die WBK ein (Voreintrag). Beim Kauf der Waffe werden von uns Hersteller, Modell und Seriennummer eingetragen. Der Erwerb muß innerhalb von zwei Wochen schriftlich bei der Behörde angemeldet werden.
Als Nachweis für Bedürfnis und Sachverstand erhalten Schützen von ihren Vereinen eine Bescheinigung über regelmäßige Teilnahme an den Schießübungen. Inhaber einer NEUEN gelben WBK für Sportschützen können Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Perkussionslang- und Perkussionskurzwaffen und die dazugehörende Munition (kein Pulver) auch ohne Voreintrag erwerben.

Wiederlader und Vorderladerschützen
Munitionserwerbsscheine werden in der Regel auf ein bestimmtes Kaliber begrenzt.

ZUSAMMENFASSUNG:

Für den Erwerb einer Waffe oder eines Schalldämpfers (laut Waffengesetz einer Waffe gleichgestellt) sind sie verpflichtet, eine Erwerbsberechtigung nachzuweisen.